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   LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2018 - 2 TaBV 41/17   

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https://dejure.org/2018,44680
LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2018 - 2 TaBV 41/17 (https://dejure.org/2018,44680)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.09.2018 - 2 TaBV 41/17 (https://dejure.org/2018,44680)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. September 2018 - 2 TaBV 41/17 (https://dejure.org/2018,44680)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für eine Sanierungsbetriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 50
    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für eine Sanierungsbetriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für eine Sanierungsbetriebsvereinbarung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für eine Sanierungsbetriebsvereinbarung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.03.2013 - 1 ABR 75/11

    Betriebsrat - Antragsbefugnis - Normenkontrolle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2018 - 2 TaBV 41/17
    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht und dies nicht von vornherein als aussichtslos erscheint (vgl. nur BAG 05.03.2013 - 1 ABR 75/11 - EzA § 81 ArbGG 1979 Nr. 20, Rz. 17 mit weiteren Nachweisen).

    Nur für den Ausspruch der darauf gestützten Rechtsfolge ist der für den Abschluss der Betriebsvereinbarung tatsächlich zuständige Betriebsrat antragsbefugt (vgl. nur BAG 05.03.2013, a. a. O., Rz. 18).

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 15/05

    Zuständigkeit für Sozialplan

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2018 - 2 TaBV 41/17
    Ist der Arbeitgeber allerdings nur auf der Grundlage von Reduzierungen der Prämien für eine unternehmensweite Beschäftigungssicherung bereit, zu der nicht nur die Beschäftigungssicherung für die Zukunft, sondern auch die Rücknahme von bereits ausgesprochenen Kündigungen gehört, ist diese Situation mit der Situation vergleichbar, dass ein Sanierungskonzept, welches im Interessenausgleich vereinbart wurde, nur auf der Grundlage eines beschlossenen, auf das gesamte Unternehmen bezogene Sozialplanvolumen durchgeführt werden kann (vgl. BAG 11.12.2001 - 1 AZR 193/01 - BAGE 100, 60; BAG 03.05.2006 - 1 ABR 15/05 - BAGE 118, 131 ff. Rz. 28 und 32; s. auch Röger, ZIP 2018, 2045, 2048 m.w.N.).
  • BAG, 11.12.2001 - 1 AZR 193/01

    Interessenausgleich und Sozialplan - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2018 - 2 TaBV 41/17
    Ist der Arbeitgeber allerdings nur auf der Grundlage von Reduzierungen der Prämien für eine unternehmensweite Beschäftigungssicherung bereit, zu der nicht nur die Beschäftigungssicherung für die Zukunft, sondern auch die Rücknahme von bereits ausgesprochenen Kündigungen gehört, ist diese Situation mit der Situation vergleichbar, dass ein Sanierungskonzept, welches im Interessenausgleich vereinbart wurde, nur auf der Grundlage eines beschlossenen, auf das gesamte Unternehmen bezogene Sozialplanvolumen durchgeführt werden kann (vgl. BAG 11.12.2001 - 1 AZR 193/01 - BAGE 100, 60; BAG 03.05.2006 - 1 ABR 15/05 - BAGE 118, 131 ff. Rz. 28 und 32; s. auch Röger, ZIP 2018, 2045, 2048 m.w.N.).
  • BAG, 20.03.1996 - 7 ABR 41/95

    Rechtskraftwirkung im Beschlußverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2018 - 2 TaBV 41/17
    Die Rechtskraft eines Beschlusses erstreckt sich nur auf die Beteiligten des Verfahrens, insbesondere auf Antragsteller und Antragsgegner (vgl. BAG 20.03.1996 - 7 ABR 41/95 - EZA § 322 ZPO Nr. 10, zu B II 3 d. Gr.).
  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 42/08

    Mitbestimmung bei Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2018 - 2 TaBV 41/17
    Der Gesamtbetriebsrat war gemäß § 90 Abs. 2 in Verbindung mit § 83 Abs. 1 und Abs. 3 ArbGG zu beteiligen, da eine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition des GBR betroffen ist (vgl. zu den Voraussetzungen der Beteiligung nur BAG 21.07.2009 - 1 ABR 42/08 - EzA § 87 BetrVG 2001 Betriebliche Ordnung Nr. 5, Rz. 9 f.).
  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05

    Betriebsvereinbarung über Kundenfahrten als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2018 - 2 TaBV 41/17
    Wenn der Arbeitgeber mitbestimmungsfrei darüber entscheiden kann, ob er eine Leistung überhaupt erbringt, kann er sie von einer überbetrieblichen Regelung abhängig machen und so die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates für den Abschluss einer derartigen Betriebsvereinbarung herbeiführen (vgl. nur BAG 28.03.2006 - 1 ABR 59/04 - EzA § 83 ArbGG Nr. 10, Rz. 15; BAG 10.10.2006 - 1 ABR 59/05 - EzA § 50 BetrVG 2001 Nr. 5).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2018 - 2 TaBV 41/17
    Wenn der Arbeitgeber mitbestimmungsfrei darüber entscheiden kann, ob er eine Leistung überhaupt erbringt, kann er sie von einer überbetrieblichen Regelung abhängig machen und so die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates für den Abschluss einer derartigen Betriebsvereinbarung herbeiführen (vgl. nur BAG 28.03.2006 - 1 ABR 59/04 - EzA § 83 ArbGG Nr. 10, Rz. 15; BAG 10.10.2006 - 1 ABR 59/05 - EzA § 50 BetrVG 2001 Nr. 5).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01

    Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2018 - 2 TaBV 41/17
    Für eine Mitbestimmung über die Senkung von Prämien gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG fehlt dem Gesamtbetriebsrat dagegen das originäre Mitbestimmungsrecht, dies liegt wie im Fall von § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG (vgl. dazu nur BAG 15.01.2002 - 1 ABR 10/01 - BAGE 100, 157 ff.) bei den örtlichen Betriebsräten.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - 26 Sa 61/13

    Keine individualrechtliche Geltung des Inhalts einer inzwischen abgeänderten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2018 - 2 TaBV 41/17
    Subjektiv ist den einzelnen Betriebsräten beispielsweise eine Regelung im gesamten Bereich freiwilliger Betriebsvereinbarungen unmöglich, wenn der Arbeitgeber nur auf überbetriebliche Ebene zu einer Regelung bereit ist (vgl. nur LAG Berlin-Brandenburg 08.08.2013 - 26 Sa 61/13 - zitiert nach juris).
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